Großbrand bei der Gundelsheimer Feuerwehr

Noch ist es nur Rauch, der aus einigen Ritzen steigt. Doch würde man eine Wärmebildkamera auf die Gemütslage der Freiwilligen Feuerwehr Gundelsheims richten, so wäre diese hellweiss, kurz vor dem Durchschmelzen.
Es geht um einen Konflikt bei der Besetzung von Führungsämtern in der Freiwilligen Feuerwehr und eine Einmischung der Kommune, eigentlich eine Einmischung des amtierenden Bürgermeisters.
Ich habe lange gezögert, dieses Thema aufzugreifen, weil Konflikte sich am besten einvernehmlich und im persönlichen Raum lösen lassen. Also ohne Öffentlichkeit. Allerdings scheint sich jetzt herauszustellen, dass Bürgermeister Jonas Merzbacher fest entschlossen ist, eine Sache selbst in die Hand zu nehmen, die in seinen Händen mit Sicherheit nichts verloren hat. Und er sich auch nicht mehr an gesetztliche Regeln hält.
Daher ist jetzt meine Zurückhaltung hinfällig!
Aber beginnen wir mit den Fakten:
Feuerwehr: 170 Jahre selbst bestimmtes Ehrenamt
Die Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland sind ehrenamtliche Strukturen die zu den Gemeinden gehören, aber seit 1841 in Deutschland ihre Eigenständigkeit bewahren. Als Teil der Gemeinde sind sie Teil der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung, aber als bürgerliche Struktur der Freiwilligkeit und des Ehrenamtes sind sie eigenständig. Seit etwa 1848 üben sie das Recht aus, ihre Führung durch Wahl selbst zu bestimmen. Für die zunächst nur Männer und heute auch Frauen, die für unsere Sicherheit Dienst leisten und sich dafür auch in Gefahr begeben, ist es daher ein selbstverständliches Recht, Menschen zu Kommandanten zu wählen, denen sie vertrauen.
Die aktuellen gesetzlichen Regeln wie die Gemeindeordnungen und das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) schützen dieses Recht vor politischer Einflussnahme und regeln das Verfahren gesetzlich so eindeutig, dass man da eigentlich nichts falsch machen kann.
Die Amtzeit der Kommandantschaft einer Freiwilligen Feuerwehr beträgt sechs Jahre. Danach wählen die aktiven Feuerwehrleute ihren Kommandanten und Vertreter in einer geheimen Wahl neu. Die Ernennung der Kommandantschaft durch die Gemeinde im Einvernehmen mit der Brandmeisterei ist eine reine Formalität und muss unmittelbar nach der Wahl erfolgen.
Eine solche Wahl hat in Gundelsheim im Mai 2025 stattgefunden. Und obwohl sie glasklar gültig war, ist bist heute nichts passiert. Wirklich Nichts!
Am 11. Februar 2026 wurde das Thema dann im Gemeinderat auf einer öffentlichen Sitzung und in einem nicht-öffentlichen Teil behandelt. Der amtierende Bürgermeister sprach von einer Art Krise, die man irgendwie lösen müsse, dass es da Gespäche gegeben habe, und eine nicht näher definierte Notlösung solle durch die Ernennung von zwei Notkommandanten später in nicht-öffentlicher Sitzung geschehen. Es wurde deutlich, dass er sich selbst gewissermaßen im Zentrum dieser Krise sieht und diese anscheinend darin besteht, dass er die gewählte Person nicht als Kommandant oder Kommandantin akzeptieren will.
Gemeinderat Stefan Wolf (FDP) erklärte zu diesem Thema sachlich und ruhig, dass die Nicht-Ernennung der gewählten Kommandantschaft einen Rechtsbruch darstelle und die Ernennung von sogenannten Notkommandanten einen weiteren Verstoß gegen gesetzliche Regeln bedeute. Dem wurde im Rat sachlich nicht widersprochen. Stattdessen wurde Stefan vorgeworfen, er ziehe die Feuerwehr in Konflikte hinein. Ein anderes Zitat zu diesem Thema begann mit den Worten "Du magst ja recht haben, aber..." Den Rest hinter dem "aber" kann man sich denken.
Die Ernennung von zwei "Notkommandaten" erfolgte dann in nicht-öffentlicher Sitzung.
Für den 26. März 2026 wird jetzt zu einer neuen Wahl von Feuerwehrkommandanten eingeladen.
Allein schon aus den öffentlich unwiderlegbaren Fakten ergibt sich ein krasser Bruch mit dem geltenden Recht und uralten Traditionen:
Die gültige, einstimmige Wahl der Feuerwehrleute der Gemeinde wird ignoriert, und nach einigem Hin- und Her einfach eine neue Wahl angesetzt, die eine gültige Wahl gewissermaßen korrigieren soll. Neuwählen bis das Ergebnis passt?
Sollte ich am 8. März 2026 zum Bürgermeister gewählt werden, bin ich mal gespannt, ob der Amtsinhaber dann auch diese Wahl ignoriert und dann einen Not-Bürgermeister ernennen möchte, weil ich irgendwie nicht passe und meine Kandidatur nicht mit ihm abgestimmt war.
Aber bleiben wir ernst!
Ich möchte mich zu dem konkreten Fall nicht äußern, da ich als Bürgermeister diesen vermutlichen Totalschaden aufräumen und daher neutral bleiben muss. Ich weiss aber wie sehr diese Sache die Menschen aufwühlt, deren Herz an ihrer Feuerwehr hängt und deren Familien seit Generationen Feuerwehrdienst leisten. Daher möchte ich immerhin etwas dazu sagen, wie man als professionell arbeitender und charakterlich geeigneter Amtsträger eine solche Angelegenheiten regeln würde und regeln muss:
Mit dem Gesetz statt gegen das Gesetz arbeiten!
Konflikte um die Besetzung der Kommandantschaft der Freiwilligen Feuerwehr kommen gelegentlich vor. Jedes, wirklich jedes Mal, scheiterten Bürgermeister und Gemeinderäte dabei, gewählte Bewerber zu verhindern und gewünschte Alternativen durchzusetzen. Zuletzt in 2023 holte sich eine Gemeinde beim Verwaltungsgericht Ansbach (VG Ansbach, Urteil vom 29.03.2023 - AN 14 K 22.01660 - openJur) eine schallende Ohrfeige ab, weil sie einen Kommandanten ablehnte. Ablehnte! Und dafür sogar Gründe vorbrachte. In unserer Gemeinde wurden gar keine Gründe vorgebracht, sondern die Wahl schlicht ignoriert. Das ist ein ganz böser Fehler.
Die gesetzlichen Regeln sind einfach, leicht zu verstehen und lassen keinen Spielraum für Auslegungen zu. Da funktionieren keine schwurbeligen Erklärungen oder wolkigen Deals die nicht mal einer oberflächlichen Prüfung standhalten.
Nach den gesetzlichen Regeln ist es sehr simpel: Die Gemeinde darf sich den Kommandanten nicht "aussuchen". Sie ist an eine Wahl gebunden und diese Wahl war rechtmäßig. Zu keinem Zeitpunkt ist nach den geltenden Regeln eine Feuerwehr "führungslos", so dass auch die Ernennung von "Notkommandanten" weder notwendig noch rechtens war. Am Ende noch eine gültige Wahl wiederholen zu lassen, weil das Ergebnis nicht passte: Das geht in unserem Rechtssystem gar nicht.
Fazit: Gegen das Gesetz zu arbeiten, ist echt keine gute Idee.
Konflikte erst gar nicht aufkommen lassen
Die Aufgabenverteilung zwischen der Kommandantschaft der Feuerwehr und dem Bürgermeister sind so klar geregelt, dass es im Normalfall gar nicht zu Konflikten kommen kann: Für die operative Führung der Feuerwehr sind die Kommandanten zuständig, für die rechtlichen Themen und Infrastruktur die Kommune. Es kann daher höchstens bei Gebäuden und Anschaffungen zu Differenzen kommen, die sich auch bei persönlicher Antipathie mit einer minimalen Dosis von Kompromissbereitschaft lösen lassen.
Problematisch wird es dann, wenn man sich als Amtsträger übergriffig einmischt. Mir selbst würde das nicht passieren, da ich den Ehrgeiz hätte, ein guter Bürgermeister zu sein und nicht ein guter, heimlicher Feuerwehrkommandant. Ich bin da kein Profi und halte mich raus. Und nebenbei bemerkt ist auch der Amtshinhaber kein Profi und sollte sich ebenfalls raushalten; vielleicht auch als einfacher Feuerwehrmann, wenn einem das Kommandieren eher liegt als das Kommandiert-Werden. Respektiert man die Grenzen und Aufgabenverteilung, funktionieren die Feuerwehr und Kommune nämlich wie ein Schweizer Uhrwerk.
Bei Konflikten kooperativ sein und Mediation suchen
Manchmal sind Konflike schwer zu lösen. In solchen Fällen holt man sich als Profi Unterstützung. In dem konkreten Fall sind das die Brandmeistereien, für rechtliche Fragen die Kommunalaufsichten im Landratsamt oder andere Menschen, die das beruflich machen. Eine unvoreingenommene Perspektive kann beiden Seiten spiegeln, ob sie wirklich im Recht sind, bzw. wie man das extern sehen würde. Das kann sehr hilfreich sein.
Niemals stur auf seiner Position bestehen
Wenn man meint, am längeren Hebel zu sitzen und das mal zeigen zu müssen, übersieht zwei Dinge: Erstens sind die Hebel oft kürzer als man denkt und zweitens kann man mit einem längeren Hebel nicht nur viel Kraft ausüben sondern auch einen entsprechenden Schaden verursachen. Im konkreten Fall droht der Totalschaden. Er besteht in der Beschädigung des Ehrenamtes. Vor allem eines: Wer auch immer von gemeindlichen Gnaden im Falle eines Falles als Kommandant durchgesetzt würde, wäre eine Personalie zweiter Klasse. Immer. Man sollte sich daher sehr gut überlegen ob man da mitmacht.
Respekt vor uralten bürgerlichen und ehrenamtlichen Strukturen
Ein Amtsträger hat zu begreifen, dass fast 200 Jahre alte ehrenamtliche Strukturen zu den Grundfesten unserer Gesellschaft gehören. Das Recht der Feuerwehrleute, ihre Kommandantschaft selbst zu bestimmen, war nur im Nationalsozialismus und der Sozialistischen Diktatur in der früheren DDR abgeschafft. Man steht also in keiner guten Tradition, wenn man meint, sich da regulierend einmischen zu müssen.
Im Ernst: Diese Prinzipien und Regeln stehen weit über mir als Bürgermeister! Ich muss es einfach aushalten, wenn eine Kommandantschaft ob (Frau oder Mann) kommandiert und auch bei mir mal dazu neigt. Ich freue mich dann eher, weil es mir zeigt, dass die Feuerwehrleute da offensichtlich eine gute Wahl getroffen haben. Auch wenn es gelegentlich anstrengend ist.
Wenn ich am 8. März 2026 zum Bürgermeister gewählt werde, werden alle Entscheidungen in dieser Sache sauber geprüft. Rechtswidrige Beschlüsse und Maßnahmen werden von mir nicht vollzogen und ein moralisch und rechtlich einwandfreier Zustand wieder hergestellt.
Wenn ich nicht gewählt werde, wird sinngemäß das das Gleiche geschehen, denn Gesetze gelten nicht nur dann wenn ich Bürgermeister bin.
Unsere Videoerklärung dazu auf Youtube:
https://www.youtube.com/watch?v=fcIyIgURsNw
Hier noch ein paar Quellen zu diesem Thema, aber man muss nicht viel lesen, um im Bilde zu sein:
Wahl und Bestellung des Feuerwehrkommandanten in Art. 8 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes: BayFwG: Art. 8 Feuerwehrkommandant - Bürgerservice
Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach zur Weigerung der Gemeinde, einen gewählten Kommandanten zu bestätigen: VG Ansbach, Urteil vom 29.03.2023 - AN 14 K 22.01660 - openJur
